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Unsere Fahrzeuge

Klasse B

VW Polo - ACC, Parkpilot, Start-Stop-Automatik, LED, Regen- und Lichtsensor, usw.

Klasse AM15, A1, A2 und A

Suzuki Gladius, Suzuki GXS- S125, Automatikroller

Wir bilden die Klassen AM15,  A1 und A2 aus.

 

Für die Klasse AM15 dürft ihr euch 1/2 Jahr vor eurem 15. Geburtstag anmelden. Ihr dürft dann eure theoretische Prüfung 3 Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor eurem Geburtstag absolvieren.

Ihr bekommt dann eine Prüfbescheinigung. Diese müsst ihr immer zusammen mit eurem Personalausweis mitführen.

Zu euerm 16. Geburtstag bekommt ihr den Kartenführerschein.

 

Für Klasse A1 gilt ein Mindestalter von 16 Jahren,

für Klasse A2 gilt ein Mindestalter von 18 Jahren und

Für die Ausbildung aller Klassen ist Schutzkleidung vorgeschrieben.

Motorrad-Fahrschüler müssen zur praktischen Ausbildung und Prüfung mit kompletter Schutzausrüstung erscheinen.

 

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar/2014, Seite 78

 

 

In der Änderung der Anlage 7 Nummer 2.2.18 zur FeV heißt es:

„Bei Prüfungen der Klasse A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, einen passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhe, eine eng anliegende Motorradjacke, einen Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert), eine Motorradhose und Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz tragen. Es dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.“

Die Grundfahraufgaben für die Zweiradausbildung sind:

 

  • Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus

  • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

  • Ausweichen ohne Abbremsen

  • Ausweichen nach Bremsen

  • Stop and Go

  • Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit

  • Kurzer Slalom

  • Langer Slalom

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